Beruhigt fahren

Mit der Zulassung seines Fahrzeugs ist jeder Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Damit soll vorrangig die wirtschaftliche Existenz des Unfallgegners gesichert werden. Gleichzeitig werden Sie selbst bei verursachten Verkehrsunfällen vor Schadenersatzansprüchen geschützt. Schäden am eigenen Fahrzeug, für die Sie selbst verantwortlich sind, können Sie darüber hinaus mit einer Kaskoversicherung abdecken.

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Vorteile

  • Prüfung der Sach- und Rechtslage
  • Ausgleich berechtigter Schadenersatzansprüche
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • Absicherungsmöglichkeit für Schäden am eigenen Fahrzeug, die sonst selbst getragen werden müssten
  • Geschützt sind Versicherungsnehmer, Halter, Eigentümer und Fahrer

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer
  • Halter
  • Eigentümer
  • Fahrer

Was ist versichert?

  • Pkw, Motorrad, Moped, Mofa, Motorroller
  • In der Kfz-Haftpflichtversicherung: Fremdschäden durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs
  • In der Teilkaskoversicherung: Schäden am eigenen Fahrzeug, beispielsweise Diebstahl-, Sturm-, Hagel- oder Glasschäden
  • In der Vollkaskoversicherung: Schäden darüber hinaus am eigenen Fahrzeug, soweit Sie selbst verantwortlich sind

Welche Leistungen werden übernommen?

Haftpflichtversicherung für Schäden, die Dritten zugefügt wurden. Leistungsumfang:

  • Prüfung der Sach- und Rechtslage
  • Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche

Außerdem Übernahme von eigenen Schäden der Versicherten:

  • Teilkaskoversicherung, beispielsweise für Diebstahl-, Sturm-, Hagel- oder Glasschäden
  • Vollkaskoversicherung darüber hinaus auch für selbstverursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug

Wo gilt die Kfz-Versicherung?

In ganz Europa