Ein Klassiker der betrieblichen Altersversorgung

Die Pensionskasse ist vergleichbar mit der Direktversicherung. Sie wird im Gegensatz zu dieser von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen und ist vorwiegend auf die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung spezialisiert. Die Rechtsform ist meist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit; sie kann auch als Aktiengesellschaft firmieren. Der Arbeitnehmer erhält einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Die Beiträge werden durch den Arbeitgeber und/oder durch den Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung für diesen geleistet. Bezugsberechtigt für die Leistungen aus diesem Vertrag sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.

Vorteile des Arbeitgebers

  • Auslagerung der Versorgungsrisiken an externes Versicherungsunternehmen für Alter, Tod und Berufsunfähigkeit
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Keine Rückstellungen in der Bilanz
  • Beiträge sind Betriebsausgaben
  • Beiträge sind innerhalb vorgegebener Grenzen sozialversicherungsfrei

Vorteile des Arbeitnehmers

  • Flexible Gestaltung
  • Fondsgebundene Variante möglich
  • Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei und sozialversicherungsfrei bis zu 4 % der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Zusätzlich sind bis zu 1.800 Euro p. a. steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer keine Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a. F. in Anspruch nimmt.
  • Besteuerung der Versorgungsleistungen erst in der Rentenphase mit meist geringerem Steuersatz gegenüber der Zeit der Berufstätigkeit.
  • Private Weiterführung nach dem Ausscheiden möglich.

Empfehlenswert für

  • Kleine und mittlere Unternehmen mit Wunsch nach geringem Verwaltungsaufwand
  • Versorgungen mit tendenziell geringem Beitragsaufwand
  • Unternehmen, die keine bilanziellen Auswirkungen durch die bAV wünschen
  • Alle Angestellten, auch Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften