Schäden durch Schadstoffe

Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden, die durch Umwelteinwirkungen (z.B. durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe oder sonstige Erscheinungen) verursacht werden, die sich im Boden, in der Luft oder im Wasser ausgebreitet haben, sind bei einer Betriebshaftpflicht-Versicherung ausgeschlossen und müssen separat durch eine Umwelthaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Entsprechend dem individuellen Risiko stehen verschiedene Versicherungsbausteine zur Verfügung.