Spezialstrafrechtsschutzversicherung

Sollten strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der Ausübung Ihrer Tätigkeit als Vorstand oder Geschäftsführer eingeleitet werden, haben Sie Anspruch auf Kostenübernahme durch einen Anwalt auf dem Gebiet des Strafrechts.

Mögliche Tatbestände könnten sein: fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung oder strafrechtliche Konsequenzen aus einer verspäteten Stellung eines Insolvenzantrages.

Die Kostenerstattung richtet sich nicht nur nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung (RVG), sondern übernimmt auch die in solchen Angelegenheiten üblichen Stundensätze in Höhe von oft weit über 300 € pro Stunde der Anwaltskanzlei.

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