Von der Planung bis zum Wohnen

Hausbau oder Hauskauf ist eine Anschaffung fürs Leben, die gut abgesichert sein sollte. Für die Zeiten vor, während und nach jeder Bauphase sind einige Versicherungen unbedingt empfehlenswert.

Die wichtigsten sind:

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Bauleistungsversicherung
  • Feuerrohbauversicherung
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung für Bauherrn und Ehegatte

Für Bauherren sinnvoll

Als Bauherr treffen Sie Verkehrssicherungs-, Überwachungs- und Auswahlpflichten. Soweit eine private Haftpflichtversicherung besteht, sind dort meist nur kleine Baumaßnahmen mitversichert (z.B. bis 50.000 Euro). Für größere Baumaßnahmen ist deshalb eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sinnvoll. Sie schützt den Bauherren vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch den Bau bzw. Bauarbeiten geschädigt wurden und sie umfasst auch Schäden durch vom Bauherrn beauftragte Architekten, Handwerker usw.

Bauleistungsversicherung

Allgefahrendeckung für das Bauprojekt. Sie schützt Bauherren, Bauunternehmer und Handwerker gegen die finanziellen Folgen der Beschädigung oder Zerstörung von Bauleistungen während des Herstellungsprozesses durch andere oder durch Naturereignisse. Die Bauleistungsversicherung bewahrt den Bauunternehmer/Handwerker davor, die Bauleistung noch einmal erbringen zu müssen, um seinen Werklohn zu erhalten und den Bauherrn davor, eine beschädigte oder zerstörte Bauleistung zahlen zu müssen.

Feuerrohbauversicherung

Versicherungsschutz gegen die Gefahren Brand, Blitzschlag und Explosion für das im Bau befindliche Gebäude. Mitversichert sind vom Versicherungsnehmer beschaffte und auf dem Grundstück gelagerte Baustoffe und Bauteile.

Unfallversicherung für den Bauherrn und Ehepartner

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind sowohl gewerbliche als auch freiwillige, nicht gewerbliche Helfer gesetzlich versichert, so dass insofern eine private Unfallversicherung entfallen kann. Bauherr und Ehepartner sind jedoch nicht gesetzlich unfallversichert. Für sie empfiehlt sich deshalb eine private Unfallversicherung.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Bei Vermietung von Haus- und Grundbesitz. Jeder Besitzer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks hat auch bei Vermietung eine Verkehrssicherungspflicht. Er muss deshalb dafür Sorge tragen, dass niemand durch Gefahren, die von einem solchen Objekt ausgehen, geschädigt wird. Einliegerwohnungen sowie vermietete Wohnräume innerhalb der selbstbewohnten Wohnung bzw. des selbstbewohnten Einfamilienhauses sind in der Regel noch mit einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Darüber hinaus ist jedoch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich.