Die jüngste Form der betrieblichen Altersvorsorge

Pensionsfonds sind eigenständige Versorgungseinrichtungen mit evidenten Vorteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die über sie eingerichteten Versorgungen sind – anders als bei der Direktversicherung oder Pensionskasse – insolvenzsicherungspflichtig im Rahmen der Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. Diese Beiträge sind vom Unternehmen zu zahlen. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf seine Leistungen gegenüber dieser Einrichtung. Die Beiträge werden durch den Arbeitgeber und/oder durch den Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung geleistet.

Vorteile des Arbeitgebers

  • Auslagerung der Versorgungsrisiken an Pensionsfonds für Alter, Tod und Berufsunfähigkeit
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Keine Rückstellungen in der Bilanz
  • Beiträge sind Betriebsausgaben
  • Beiträge für den Pensions-Sicherungs-Verein können aus den Erträgen des Pensionsfonds entnommen werden
  • Beiträge sind innerhalb der vorgegebenen Grenzen sozialversicherungsfrei

Vorteile des Arbeitnehmers

  • Flexible Gestaltung
  • Partizipation an den Chancen des Kapitalmarkts bei begrenztem Risiko
  • Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei und sozialversicherungsfrei bis zu 4 % der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Zusätzlich sind bis zu 1.800 Euro p. a. steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer keine Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a. F. in Anspruch nimmt
  • Besteuerung der Versorgungsleistungen erst in der Rentenphase mit meist geringerem Steuersatz gegenüber der Zeit der Berufstätigkeit

Empfehlenswert für

  • Unternehmen, die ihre Versorgungsversprechen im Wege der Pensionszusage auslagern möchten
  • Alle Mitarbeiter, die die Chancen und Risiken am Kapitalmarkt nutzen wollen