Die unmittelbare Zusage
Hierbei sind Sie als Unternehmer selbst der Versorgungsträger, tragen alle in der Zusage enthaltenen Risiken und sind beim Eintritt des Versorgungsfalls gegenüber dem Arbeitnehmer zur Leistung verpflichtet. Sie können sich von diesen Risiken durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung befreien oder die Kapitalanlage auf eine Versicherung oder alternative Kapitalanlagen auslagern. Die Versorgungsverpflichtungen sind als Pensionsrückstellungen bilanziell auszuweisen. Direktzusagen sind insolvenzsicherungspflichtig im Rahmen der Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. Diese Beiträge sind vom Unternehmen zu zahlen. Die Beiträge werden durch den Arbeitgeber und/oder durch den Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung geleistet.
Vorteile des Arbeitgebers
- Zuwendungen sind in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei
- Bei Entgeltumwandlung: Reduzierung der Sozialabgaben innerhalb vorgegebener Grenzen
- Mitarbeiterbindungsinstrument
Vorteile des Arbeitnehmers
- Gut geeignet für Mitarbeiter mit hohem Versorgungsbedarf
- Gut geeignet für Tantieme-Umwandlung, also flexible Dotierung
- Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei und sozialversicherungsfrei bis zu 4 % der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Die Beiträge sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei
- Renten und Kapitalzusagen möglich
Empfehlenswert für
- Unternehmen mit Wunsch nach unbegrenztem Dotierungsspielraum für bAV-Zuwendungen und variablen Zuführungen
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften
- Fach- und Führungskräfte mit hohem Versorgungsbedarf
- Bilanzierende Unternehmen