Sicherheit bei Produkten
Schäden durch von Firmen hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen nach dessen Fertigstellung bzw. nach Abschluss der Fertigstellung führen nach dem Produkthaftungsgesetz zur Schadenersatzpflicht, und zwar auch dann, wenn sie kein Verschulden trifft.
Eine Produkthaftpflichtversicherung ergänzt insoweit die fehlende Deckung einer Betriebshaftpflichtversicherung und deckt Sach- und Personenschäden sowie daraus entstandene Vermögensschäden.