Der Klassiker der betrieblichen Altersversorgung
Im Rahmen der Direktversicherung schließen Arbeitgeber bei einem Versicherungsunternehmen ihrer Wahl eine Lebens- oder Leibrentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab, der damit Versicherungsnehmer wird. Der Arbeitnehmer erhält hierbei einen eigenen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen gegenüber dem jeweiligen Versicherungsunternehmen. Die Beiträge für diese Versicherung werden durch den Arbeitgeber und/oder den Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung geleistet. Bezugsberechtigt für die Leistungen aus diesem Vertrag sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.
Vorteile des Arbeitgebers
- Auslagerung der Versorgungsrisiken an externes Versicherungsunternehmen für Alter, Tod, Berufsunfähigkeit
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Keine Rückstellungen in der Bilanz
- Beiträge sind Betriebsausgaben
- Beiträge sind i.d.R. sozialversicherungsfrei
Vorteile des Arbeitnehmers
- Flexible Gestaltung
- Fondsgebundene Variante möglich
- Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei und sozialversicherungsfrei bis zu 4 % der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Zusätzlich sind bis zu 1.800 Euro p. a. steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer keine Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a. F. in Anspruch nimmt
- Besteuerung der Versorgungsleistungen erst in der Rentenphase mit meist geringerem Steuersatz gegenüber der Zeit der Berufstätigkeit
- Private Weiterführung nach dem Ausscheiden möglich
Empfehlenswert für
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Wunsch nach geringem Verwaltungsaufwand
- Unternehmen, die keine bilanziellen Auswirkungen durch die bAV wünschen
- Alle Angestellten, auch Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften
- Alle Mitarbeiter, die eine garantierte Mindestverzinsung bevorzugen