Staatlich geförderte Rente für gesetzlich Rentenversicherte und Beamte

Gesetzliche Altersrenten dienen lediglich als Basisabsicherung. Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren. So beträgt die voraussichtliche Rente der Deutschen Rentenversicherung einen zunehmend kleinen Teil des letzten Einkommens. Reformen reduzieren die gesetzlichen Altersrenten weiter. Deshalb enthält jeder Rentenbescheid die Empfehlung, möglichst frühzeitig die Versorgungslücke entsprechend der Bedürfnisse und Möglichkeiten mit privater Vorsorge zu schließen. Das gilt auch für Beamte.
Mit einer Riesterrente sorgen Sie clever fürs Alter vor. Denn Sie erhalten attraktive staatliche Förderzulagen und verringern damit Ihren Eigenanteil in Höhe von Prämienzahlungen. Gleichzeitig sichern Sie sich eine lebenslange Zusatzrente mit staatlichen Garantien.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Maximale staatliche Förderung durch Zulagen und mögliche Steuervorteile
  • Berufseinsteiger-Förderbonus
  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Teilkapitalauszahlung bis zu 30 Prozent bei Rentenbeginn möglich
  • Schutz vor Pfändung und keine Anrechnung bei Arbeitslosengeld II (Hartz-IV)
  • Garantie: Eigenbeiträge und Zulagen stehen bei Rentenbeginn garantiert zur Verfügung
  • Zur Finanzierung von Immobilien ist die Entnahme des Guthabens inkl. Zulagen möglich

Förder-Voraussetzungen

Die Förderung erhalten rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte, Bezieher von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen-, Kranken-, Verletztengeld), Personen in Elternzeit (3 Jahre nach der Geburt des Kindes) und Wehr- und Zivildienstleistende. Auch Ehepartner, die nicht zu diesem Personenkreis gehören, können mit einem eigenen Vertrag davon profitieren. Die Grundzulage für Kinder beträgt 154 Euro p.a. bzw. 189 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren sind. Die Förderung für Kinder ist abhängig von der Kindergeldberechtigung. Der Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro wird einmal für unter 25-Jährige gewährt.
Zuätzlich sind die Gesamtbeiträge steuerlich als Sonderausgaben bis maximal 2.100 Euro ansetzbar. Ist der Steuervorteil größer als die Zulagen, wird die Differenz automatisch vom Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung gutgeschrieben.

Vertragsformen

Die Riester-Rente kann sowohl als klassische Rentenversicherung als auch als fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden.

Rente

Die Riester-Rente wird i.d.R. ab dem 62. Lebensjahr lebenslang gewährt. Zum Rentenbeginn ist eine Teilkapitalauszahlung bis zu 30% verwendungsfrei möglich.

Todesfall

Im Todesfall geht das Geld aus einem Riester-Vertrag nicht verloren. Der Policenwert einschließlich Förderung kann auf den Riestervertrag des Ehegatten übertragen werden und erhöht dort die Leistungen.
Auch eine Kapitalzahlung an Ehegatten bzw. andere Hinterbliebene ist möglich.

Hartz IV-sicher

Das angesammelte Kapital und die Zulagen können nicht gepfändet bzw. auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet werden.

Steuer

Während die Einzahlungen steuerfrei sind, unterliegen die späteren Rentenzahlungen der Steuerpflicht mit dem meist geringeren individuellen Steuersatz. Das gilt auch für eine Kapital-Teilauszahlung zum Rentenbeginn.

Eigenheim-Förderung mit Wohn-Riester

Auch Bausparen und Wohneigentum werden als Altersvorsorge staatlich gefördert.

Bei Wohnriester spart man nicht für einen Betrag, der im Rentenalter ausbezahlt wird, sondern man investiert einen Teil seines Einkommens in einen Riester-Bausparvertrag, um davon später ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen oder man nutzt das Geld, um ein Riester-Immobiliendarlehen zu tilgen. Dafür erhält man – wie auch bei anderen Riester-Verträgen – die staatliche Förderung.

Während in der Ansparphase eingezahlte Beträge und Förderanteile steuerfrei sind, muss die Riester-Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Alternativ können die Steuern auf einmal gezahlt werden, womit dann 30% der Steuern erlassen werden.